Im Dezember 2023 wurde die Bevölkerung über den Entscheid der Geschäftsleitung EVA bzw. des Gemeinderats in Kenntnis gesetzt, wonach die Betriebsführung der Energieversorgung per 1. Januar 2024 in die Hände der Energie Seeland AG, Lyss, gelegt werden soll. Gegen diesen Beschluss wurde in der Folge beim Regierungsstatthalteramt Beschwerde eingereicht.
Die Parteien haben sich zwischenzeitlich
geeinigt, die Beschwerde wurde zurückgezogen und mit dem Abschreibungsentscheid
vom 13. August 2024 hat das Regierungsstatthalteramt den Beschwerdeführern die
Verfahrenskosten auferlegt. Ansonsten trägt jede Partei die eigenen Kosten. Das
Verfahren wird somit als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
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