7.4.2024
Der Termin steht fest:
Medienmitteilung aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat informiert: Entwidmung und Veräusserung der Antennenanlage; Referendum
Gegen den obengenannten und gemäss Art. 45 der kant. Gemeindeverordnung im Nidauer Anzeiger vom 29. Februar 2024 publizierten Entscheid bezüglich Entwidmung und Veräusserung der Ortsantennenanlage wurde innert der Frist von 30 Tagen mit 107 gültigen Unterschriften von Stimmberechtigten aus Aegerten das Referendum ergriffen. Das Geschäft wird den Stimm-berechtigten somit anlässlich einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung am 10. Juni 2024 zum Beschluss vorgelegt. Die entsprechende Publikation im Nidauer Anzeiger sowie die Botschaft an alle Haushaltungen erfolgen fristgerecht.
29.2.2024
Fragenkatalog: Da das
Geschäft trotz behördlichen Entscheiden und Beschlüssen im November 2023 erst
per 29.2.2024 im Anzeiger mit gleichzeitigem Start der 30-tägigen
Referendumsfrist bekannt geworden ist, gilt es umgehende zu folgende Fragen
Antworten zu finden; Der Fragenkatalog wird laufend erweitert. Die Antworten
sollen in den interessierten Kreisen diskutiert werden. Fragen bitte
schriftlich an eva@2558.ch
1.
Die Behörde spricht vom mittelfristigen technischen
Sanierungs- und Umrüstungsbedarf. Warum das überstürzte Handeln?
5. Die Lysser Elektroversorgung organisiert den Betrieb und Unterhalt der Energieversorgung. Sie bietet in Lyss auch die Signalversorgungsdienstleitungen an. Warum übernimmt sie diesen Teil nicht auch in Aegerten?
9. Welche Kosten übernimmt die Käuferin beim Anschluss der Privatliegenschaften an das Glasfasernetz? Welch Kosten erwachsen den Eigentümerinnen ab Parzelle oder ab zentraler Hausinstallation?
10. Welche einmaligen Kosten entstehen den bisherigen Swisscom-Kunden (Internet/TV-Radio) bei der Überführung?
11. Welche wiederkehrenden administrativen und dienstleistungsbezogenen Kosten entstehen den künftigen Nutzenden vor und nach den Aufrüstung mit Glasfasern?
12. Was passiert mit dem gekündeten Vertrag mit der GAG, wenn in der Gemeindeversammlung der Vertrag mit dem Käufer abgelehnt wird?
13. Welchen Kosten bestehen der Gemeinde als Besitzerin von Schächten und Rohrnetz beim Ausbau und Unterhalt?
14. Wer kassiert die Gebühren, wenn weitere Anbieter das Glasfasernetz nutzen wollen?
15. Wie ist die Abgrenzung des bestehenden Telefon-Daten-Netz der Swisscom und dem neuen netzt?
16. Wie sind die Besitzverhältnisse und Abhängigkeiten der neuen Firma (Stichworte inländisch/ausländisch – BKW oder - ….)
17. Was passiert, wenn der Vertrag an der Gemeindeversammlung abgelehnt wird?
18. Welche Rolle und aktuelle / künftige Besitzverhältnisse spielen die Beratenden der Gemeinde / der Geschäftsleitung?
19. Wie können und wollen Gemeinde und Geschäftsleitung ihre Kontrollfunktion und politische Verantwortung künftig wahrnehmen?
20. Wann gibt es eine Informationsveranstaltung zum Thema bzw. zu den vielen offenen Fragen zur Ortsantenne und zur Stromversorgung?
Kommentare sind ausdrücklich erwünscht, danke.
Darf ich meine Frage zum Ergänzen anmelden? Wie stehen die Ortsparteien zu diesem eigenwilligen Vorgehen?
AntwortenLöschen